In der Praxis sind im Mietvertrag meistens Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Hierüber muss der Vermieter abrechnen. Dabei beträgt die Abrechnungsperiode (Abrechnungszeitraum) 12 Monate, § 556 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese 12 Monate müssen aber nicht dem Ka
Der Vermieter muss einerseits nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – bis auf wenige Ausnahmen – die Heiz- und Warmwasserkosten mindestens zu 50 % nach Verbrauch abrechnen, wozu Zähler erforderlich sind. Andererseits ist in zahlreichen Landesbauordnungen die Installation von Kal
Der Vermieter muss bestimmte Betriebskosten verbrauchsabhängig abrechnen, wofür Zähler erforderlich sind. Dazu gehören zum einen nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – bis auf wenige Ausnahmen zwingend – die Heiz- und Warmwasserkosten, die mindestens zu 50 % nach Verbrauch abzu
Ein Immobilieneigentümer hat im Winter bestimmte Räum- und Streupflichten, die regelmäßig in den einschlägigen kommunalen Satzungen (Straßenreinigungssatzungen) festgelegt sind. Häufig kommt der Eigentümer den Räum- und Streupflichten nicht selber nach, sondern delegiert seine Verkehr
Ist mietvertraglich die Umlage der Beseitigungskosten vonMüll nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV) vereinbart, gehören dazu grundsätzlich auch die Beträge für die Entsorgung von Sperrmüll und Entrümpelungskosten. Trotzdem entsteht in Hausgemeinschaften immer wieder Unfried
Jedes Jahr werden wahre Berge von Betriebskostenabrechnungen verschickt. Da bleibt es nicht aus, dass Vermieter und Mieter über die Umlagefähigkeit mancher Betriebskosten oder über Fragen zur Abrechnung erhebliche Meinungsverschiedenheiten haben. Häufig werden die Streitigkeiten über
Die Legionärskrankheit (Legionellose) ist eine mit einer Lungenentzündung einhergehende Tröpfcheninfektion, die im ungünstigsten Fall tödlich verlaufen kann. Verursacht wird sie durch Stäbchenbakterien (Legionellen). Diese können sich im Süßwasser bei Wassertemperaturen von 25 bis 50
Zu den Kosten der Entwässerung nach § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören nicht nur die Gebühren des Brauchwassers (Abwassers), das in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet wird, und zuvor als Frischwasser (Kaltwasser) der Wasserleitung entnommen wurde. Umfasst sind hierv
Die Kosten der Entwässerung bzw. des Abwassers darf der Vermieter auf seine Mieter verteilen, § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Möglich ist das aber nur, wenn diese Umlage mietvertraglich zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart ist. Dazu kann der Vermieter die Position
Auch wenn der Vermieter dazu verpflichtet ist, jährlich über die mietvertraglich vereinbarten Betriebkosten abzurechnen: Immer wieder kommt es vor, dass die Betriebskostenabrechnung formell fehlerhaft ist bzw. nicht erstellt wird, der Mieter keine Einsicht in die Belege für die Abrech