Meistens sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Hierüber muss der Vermieter jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), so dass die Dauer des Abrechnungszeitraums (Abrechnungsperiode) regelmäßig 12 Monate beträgt. An den Abrechnungszei
In der Praxis haben Vermieter und Mieter nahezu regelmäßig mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter nach § 556 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten hat. Diese Betriebskostenvorauszahlungen müssen angemessen sein, 556 Abs. 2 Satz 2 BGB, und d
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter angemessene Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten hat, § 556 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Über diese Vorauszahlungen muss der Vermieter einmal im Jahr abrechnen, § 556 Abs. 3 BGB. Über welche Betriebsk
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, § 1 Absatz 1 Satz 1 Betriebskostenverordnung (BetrVK). Das heißt aber n
Immer mehr steigende Kosten für die „zweite Miete“ sorgen auch für immer mehr Ärger zwischen Mietern und Vermietern über die Betriebskostenabrechnung. Hinzu kommt, dass in der Betriebskostenabrechnung häufig tatsächlich Fehler enthalten sind. Die in der Vergangenheit oftmals in den Me
Im Mietvertrag über freien Wohnraum kann vereinbart werden bzw. gilt grundsätzlich im Falle keiner anderweitigen Vereinbarung, dass die Betriebskosten (Nebenkosten) anteilig nach der Wohnfläche (Quadratmeter) umgelegt werden, § 556a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Handelt es sic
Ob nun im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist: Die Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind grundsätzlich zu beachten und können mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter muss daher in der Regel
Hat der Vermieter dem Mieter eine formell und inhaltlich ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) mit einer Nachforderung fristgerecht übermittelt, kann es passieren, dass der Mieter trotzdem nicht zahlt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Mancher Mieter reagiert
Über im Mietvertrag vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei fehlenden, verspäteten oder manchmal auch fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen kann der
Bekanntlich muss der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In Zeiten des Internets und der elektronischen Kommunikation stellt sich die Frage, inwieweit die Übersendung der Betriebs