Sind die Betriebskostenvorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zu übermitteln, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Findet nun ein Vermiete
Bei Mietern ist die Betriebskostenabrechnung besonders gefürchtet. Denn meistens ist eine erhebliche Nachzahlung fällig, die in aller Regel auch noch mit einer Erhöhung der künftigen monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen verbunden ist. Bestimmte Fragen von Mietern zur Betriebskost
Der Vermieter hat als Gebäudeeigentümer grundsätzlich den anteiligen Verbrauch der Mieter als Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen sowie mindestens 50% der Heizungs- und Warmwasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter umzulegen, §§ 4 Abs. 1, 6 ff. Heizkostenverordnu
In der Praxis tauchen bestimmte inhaltliche Fehler in der alljährlichen Betriebskostenabrechnung immer wieder auf. Das gilt insbesondere dann, wenn Vermieter selber abrechnen. Aber auch in der Betriebskostenabrechnung mancher Hausverwaltung finden sich diese Fehler, obwohl die profess
Über im Mietvertrag vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode abrechnen. Geschieht das nicht und hat der Vermieter die Einhaltung der 12-monatigen Abrechnungsfrist schuldhaft versäumt, kann
Mit Sorge erwarten viele Mieter die alljährliche Betriebskostenabrechnung und fragen sich, wie hoch denn diesmal die Nachzahlung sein wird. Speziell für Personen mit einem nicht so hohen Einkommen ist die Nachzahlung ein erheblicher Kostenfaktor, der erst einmal bezahlt sein will. Um
Betriebskostenabrechnungen weisen häufig Fehler auf. Daher prüfen viele Mieter ihre Abrechnung genau und wollen dazu die Abrechnungsunterlagen des Vermieters einsehen. Dieses Recht auf Belegeinsicht steht den Mietern nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, wie der Bundesge
Sind mietvertraglich Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, hat der Vermieter darüber innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode gegenüber dem Mieter abzurechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Manchmal kommt es jedoch dazu, dass sich Betriebskostena
Verstirbt ein naher Angehöriger, ist dies nicht nur ein trauriger Anlass. Vielmehr sind damit auch zahlreiche Angelegenheiten zu besorgen wie etwa die Klärung, was mit der vom Verstorbenen zuvor bewohnten Mietwohnung geschieht. Eine in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchende Fra
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter darüber grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode abrechnen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vermieter mit einer etwaigen Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung