In den meisten Mietverträgen vereinbaren die Vermieter mit ihren Mietern, dass die Betriebskosten umgelegt werden. Welche Betriebskosten dabei im Einzelnen auf den Mieter umgelegt werden dürfen, ergibt sich aus den 17 verschiedenen Kostenarten, die in § 2 Betriebskostenverordnung (Bet
Kaum ist ein neuer Erdenbürger oder aus den unterschiedlichsten Gründen ein (Klein)Kind in einen bestehenden Miethaushalt eingezogen, geht der erste Ärger los. Einerseits verlangen die Nachbarn, dass der Vermieter den erhöhten Verbrauch etwa durch Windeln waschen bei den Betriebskoste
Voraussetzung für die Umlage von Betriebskosten ist, dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wird. Der Vermieter darf aber nur die in 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten 17 verschiedenen Kostenarten auf die Mieter verteilen. Dazu gehören die Kosten der Hausverwaltung
Der Erhalt der Betriebskostenabrechnung verheißt für den Mieter in der Regel nichts Gutes. Denn häufig fallen teure Nachzahlungen an. Umso größer ist dann die Freude, wenn die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ausweist. Womit der Mieter dann verständlicherweise auch möglichst schn
In den meisten Mietverträgen werden Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, über die der Vermieter jährlich abzurechnen hat, während der Mieter gegen die Betriebskostenabrechnung Einwendungen erheben kann. Dabei gelten sowohl für die Erstellung der Abrechnung als auch für die Erhebu
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein, § 556 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Erfolgt die Abrechnung später, ist kann der Vermieter etwaige Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr gelte
In Wohngebäuden besteht bis auf wenige Ausnahmen (etwa Feuerlöscherpflicht in der Baugenehmigung) keine Verpflichtung zur Anbringung von Feuerlöschern. Speziell die Feuerwehren empfehlen jedoch auch für Privathaushalte das Vorhalten dieser Löschgeräte, um damit einen etwaigen Entstehu
Die Rückschnitte oder das Fällen von Bäumen kann eine teure Angelegenheit werden. Daher ist es verständlich, dass der Vermieter diese Kosten auf seine Mieter abwälzen möchte. In Mietverträgen ist daher häufig die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter vereinbart. Zu diesen umlegbare
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter darüber jährlich abrechnen und dem Mieter spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode die Betriebskostenabrechnung aushändigen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist
Der Vermieter muss dem Mieter spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung aushändigen, § 556 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist der Mieter jedoch inzwischen ausgezogen, kann die Zustellung der Abrechnung problem