Voraussetzung einer wirksamen Betriebskostenabrechnung ist deren formelle und inhaltliche (materielle) Richtigkeit. Während die Abrechnung formell ordnungsgemäß ist, wenn sie bestimmte Mindestangaben enthält und für einen durchschnittlich verständigen Menschen ohne juristische und bet
Immer wieder geistern Meldungen durch Printmedien und Internet, wonach jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch sein soll. Zudem muss der Widerspruch gegen die Abrechnung für den Vermieter genau so prüfbar sein wie die Betriebskostenabrechnung für den Mieter. Das erfordert aber bei
Befinden sich im und am Mietobjekt Graffiti, möchten viele Vermieter die dafür anfallenden Beseitigungskosten auf ihre Mieter umlegen. Ansatz hierzu ist § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV), wonach der Vermieter die Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter verteilen darf. Exp
Jedes Jahr werden wahre Berge von Betriebskostenabrechnungen verschickt. Da bleibt es nicht aus, dass Vermieter und Mieter über die Umlagefähigkeit mancher Betriebskosten oder über Fragen zur Abrechnung erhebliche Meinungsverschiedenheiten haben. Häufig werden die Streitigkeiten über
Auch wenn der Vermieter dazu verpflichtet ist, jährlich über die mietvertraglich vereinbarten Betriebkosten abzurechnen: Immer wieder kommt es vor, dass die Betriebskostenabrechnung formell fehlerhaft ist bzw. nicht erstellt wird, der Mieter keine Einsicht in die Belege für die Abrech
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen wirksam vereinbart, kann der Vermieter die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten 17 verschiedenen Kostenarten auf den Mieter umlegen. Dabei handelt es sich auch um Leistungen, die in der Regel von Drittpersonen bzw. Dr
Während manche Mieter der alljährlichen Betriebskostenabrechnung ob der meist saftigen Nachforderung mit Bangen entgegen sehen, erhalten andere Mieter erst gar keine Abrechnung über ihre geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Schlechte Orga
Haben Wohnungseigentümer ihre Wohnung vermietet und mit dem Mieter Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss darüber jährlich einmal abgerechnet werden. In der Praxis neigt mancher Eigentümer dazu, die von seinem Verwalter erhaltene Jahresabrechnung über die gezahlten Hausgelder
Lässt der Vermieter die Betriebskostenabrechnung seinem Mieter zugehen, stellt sich im Streitfall die Frage, wer was beweisen muss: Der Vermieter den Zugang der Abrechnung oder der Mieter den Umstand, dass er die Abrechnung nicht oder erst viel später erhalten hat? Besondere praktisch
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, § 1 Absatz 1 Satz 1 Betriebskostenverordnung (BetrVK). Das heißt aber n