Vielfach wird Mietern empfohlen, zweifelhafte Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen) nur unter Vorbehalt zu zahlen. Stellenweise wird sogar behauptet, eine vorbehaltlose Zahlung auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung stelle ein Schuldanerkenntn
In einem Mietvertrag können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter neben der Miete auch die Betriebskosten zu tragen hat. Der Begriff der Betriebskosten wird dabei in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB definiert als „Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bes
In den meisten Fällen wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Dieser enthält dann auch die Regelungen zu den zu zahlenden Betriebskosten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Mieter und Vermieter sich mündlich auf einen Mietvertrag verständigt haben und auf den Abschluss eine
Die Betriebskostenabrechnung muss formell und materiell (inhaltlich) ordnungsmäß, also richtig sein. Um die Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zu erfüllen, muss die Abrechnung folgende Punkte enthalten: (1.) eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, (2.) die Angabe
In einigen Betriebskostenabrechnungen finden sich Kosten für die Dachrinnenreinigung des bewohnten Hauses. Er stellt sich hier die Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, diese Kosten tatsächlich auf den Mieter umzulegen. Die Kosten für die Dachrinnenreinigung werden in dem Katalog de
Ein Mieter schuldet üblicherweise die Miete sowie einen Beitrag zu den Betriebskosten. Die Betriebskosten werden dabei entweder pauschal berechnet oder durch Erhebung einer Betriebskostenvorauszahlung, über die am Ende eines Abrechnungsjahres abgerechnet wird. Früher war hoch umstritt
Der Vermieter muss über die von seinen Mietern erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Damit beträgt die Dauer des Zeitraums, über den die Betriebskostenabrechnung zu erstellen ist, (Abrechnungszeitraum), 12 Monat
Gerade die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) sorgt zwischen Mieter und Vermieter häufig für Unstimmigkeiten. Während viele Mieter die Kosten als viel zu teuer empfinden und manchmal auch nicht wissen, woher sie das Geld für die oft hohe Nachzahlung nehmen sollen, ist di
Der Vermieter muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen (Abrechnungsfrist). Danach ist der Vermieter mit der Geltendmachung von Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (Ausschlussfrist),