Der Vermieter ist verpflichtet, den vom Mieter angemieteten Wohnraum nebst Zugang und Zubehör während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, § 549 Abs. 1 in Verbindung mit 535 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Damit ist der Vermieter regelmäßig dafür verantwortlich,
Kalt- und Warmwasserkosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Dabei existiert für Kaltwasser keine bundeseinheitliche Regelung, wonach der Verbrauch zwingend durch Wasserzähler zu erfassen ist. Lediglich in den Landesbaugesetzen der Länder finden sich für den Einbau von Zähl
Alles wird teurer. Viele Mieter sehen sich daher ihre Betriebskostenabrechnung ganz genau an. Dabei fällt manchen auf, dass die Abrechnung vom Vermieter nicht unterzeichnet ist. Die erste Frage ist dann, ob die Betriebskostenabrechnung deswegen unwirksam ist. Ein Blick ins Mietrecht h
Auch wenn die „zweite Miete“ immer teurer wird: Manchem Mieter steht aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung ein Guthaben zu, etwa weil er besonders sparsam oder viel auf Reisen war. Damit stellt sich die Frage, ob der Mieter bei der Rückzahlung aus der Betriebskostenabrechnung Zi
Die Bedeutung des Begriffes „Umlageausfallwagnis“ dürfte vielen Mietern, aber auch zahlreichen Vermietern nicht geläufig sein. Auch in der Betriebskostenverordnung (BetrKV), in der die insgesamt 17 umlagefähigen Kostenarten genannt werden, ist dieser Begriff nicht enthalten. Neben ein
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter darüber jährlich abrechnen. Dabei muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein, § 556 Abs. 3 Satz 1 und 2 Bürgerl
In den meisten Mietverträgen vereinbaren die Vermieter mit ihren Mietern, dass die Betriebskosten umgelegt werden. Welche Betriebskosten dabei im Einzelnen auf den Mieter umgelegt werden dürfen, ergibt sich aus den 17 verschiedenen Kostenarten, die in § 2 Betriebskostenverordnung (Bet
Kaum ist ein neuer Erdenbürger oder aus den unterschiedlichsten Gründen ein (Klein)Kind in einen bestehenden Miethaushalt eingezogen, geht der erste Ärger los. Einerseits verlangen die Nachbarn, dass der Vermieter den erhöhten Verbrauch etwa durch Windeln waschen bei den Betriebskoste
Voraussetzung für die Umlage von Betriebskosten ist, dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wird. Der Vermieter darf aber nur die in 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten 17 verschiedenen Kostenarten auf die Mieter verteilen. Dazu gehören die Kosten der Hausverwaltung